Allgemeine Geschäftsbedingungen Neurensics BV

    31 – 8- 2021

    Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Neurensics BV („Neurensics BV“). Die Adresse von Neurensics BV lautet Nieuwe Achtergracht 129-B, Postfach 15915, 1001 NK Amsterdam, mit der Handelskammernummer 52338843.

    Sollten Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte über contact@neurensics.com, +31 (0)20 2200167 oder per Post: Neurensics BV, Nieuwe Achtergracht 129-B, Postbus 15915, 1001 NK Amsterdam.

    Uns steht das Recht zu diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Sie erklären sich damit einverstanden, dass stets die aktuellste Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt wurden.

    Artikel 1 - Dienstleistungen

    Unsere Dienstleistungen umfassen Marktforschung in den Bereichen Marketing, Marken, Werbung und Kommunikation.

    Artikel 2 - Gültigkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen

     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Auftrag zwischen Neurensics BV und Ihnen (dem „Auftraggeber“). Auf Anfrage senden wir Ihnen diese AGB kostenlos zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auch unter www.neurensics.com.

    Artikel 3 - Zustandekommen eines Auftrags

    Der Auftrag kommt zu Stande, wenn der Auftraggeber mit dem Auftrag einstimmt.

    Artikel 4 - Kostenvoranschläge und Angebote

    • Alle Angebote und Kostenvoranschläge von Neurensics BV sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart. Ein Angebot in einem Kostenvoranschlag gilt nur für den konkret zugrunde liegenden Auftrag (und nicht für etwaige zukünftige Aufträge).
    • Wenn der Auftraggeber der Neurensics BV Daten zur Verfügung stellt, geht Neurensics BV davon aus, dass diese korrekt sind und wird ihr Angebot darauf ausrichten.

    Artikel 5 - Preise

    • Neurensics BV behält sich das Recht vor, die Preise für die Dienstleistungen während der Laufzeit des Auftrags zu erhöhen, falls unvorhergesehene Umstände auftreten, die zu einer Kostensteigerung führen, nachdem der Auftrag erteilt wurde.
    • Wenn Neurensics BV gezwungen ist, die Preise aufgrund der im vorherigen Artikel genannten Umstände zu erhöhen, hat der Auftraggeber das Recht, den Auftrag zu stornieren. Bereits entstandene Kosten oder Stunden werden in Rechnung gestellt. In solchen Fällen hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Entschädigung oder Schadensersatz.
    • Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer von staatlicher Seite erhobener Abgaben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

    Artikel 6 - Zahlung und Inkassokosten

    • Der Auftraggeber muss stets innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum bezahlen.
    • Wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig zahlt, erhält er eine Mahnung.
    • Wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Mahnung bezahlt, befindet er sich automatisch im Verzug.
    • Wenn der Auftraggeber im Verzug ist, ist er auch verpflichtet, Neurensics BV alle außergerichtlichen Inkassokosten zu erstatten.
    • Die gesamte Forderung von Neurensics BV gegenüber dem Auftraggeber wird sofort fällig, wenn:
      • Der Auftraggeber eine Zahlungsfrist überschreitet;
      • Der Auftraggeber für zahlungsunfähig erklärt wird oder sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet;
      • Der Auftraggeber (juristische Person) aufgelöst oder liquidiert wird;
      • Der Auftraggeber (natürliche Person) unter Vormundschaft gestellt wird oder stirbt.

    Artikel 7 - Laufzeit des Vertrags

    • Neurensics BV und der Auftraggeber schließen den Vertrag auf unbestimmte Zeit ab, sofern nicht anders vereinbart.
    • Bei einem Auftrag auf unbestimmte Zeit gelten folgende Kündigungsfristen:
      • Neurensics BV kann den Vertrag zum ersten Tag eines Monats kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
      • Neurensics BV kündigt schriftlich per Einschreiben. Der Auftraggeber kann den Vertrag zum ersten Tag eines Monats kündigen. Für den Auftraggeber gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Der Auftraggeber kündigt schriftlich per Einschreiben und gibt den Kündigungsgrund an.
      • Die Parteien können den Vertrag jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen beenden.

    Artikel 8 - Dritte

    Neurensics BV kann Dienste (teilweise) durch Dritte ausführen lassen. Die Bestimmungen von Artikel 7:404 BW (Ausführung durch bestimmte Person), Artikel 7:407 Absatz 2 (gesamtschuldnerische Haftung) und Artikel 7:409 BW (Tod einer bestimmten Person) finden keine Anwendung.

    Artikel 9 - Auftragsausführung 

    • Neurensics BV wird den Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Anforderungen der Fachkenntnisse ausführen.
    • Neurensics BV kann den Auftrag in verschiedenen Phasen ausführen und die ausgeführten Teile separat in Rechnung stellen.
    • Wenn Neurensics BV den Auftrag in Phasen ausführt, kann die Ausführung der Teile einer nächsten Phase ausgesetzt werden, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorherigen Phase schriftlich genehmigt hat.
    • Der Auftraggeber stellt sicher, dass er Neurensics BV rechtzeitig alle Informationen oder Materialien zur Verfügung stellt, die für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind.
    • Wenn der Auftraggeber die erforderlichen Informationen oder Materialien nicht rechtzeitig bereitstellt, kann Neurensics BV die Ausführung des Auftrags aussetzen und die zusätzlichen Kosten, die durch die Verzögerung entstehen, in Rechnung stellen. Neurensics BV haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen, auf die sich Neurensics BV verlassen hat.

    Artikel 10 - Vertragsänderung

    • Wenn sich während der Ausführung des Auftrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, den Inhalt des Vertrags zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien dies in gegenseitigem Einvernehmen tun.
    • Neurensics BV kann den vereinbarten Preis erhöhen oder senken. Neurensics BV wird (soweit möglich) im Voraus ein Preisangebot abgeben. Durch eine Änderung des Auftrags kann sich auch die angegebene Ausführungsfrist ändern. Der Auftraggeber akzeptiert die Möglichkeit einer Änderung des Auftrags, des Preises und der Ausführungsfrist.
    • Neurensics BV kann eine Anfrage des Auftraggebers zur Änderung des Auftrags ablehnen, wenn diese qualitative oder quantitative Auswirkungen auf die Dienste haben könnte.

    Artikel 11 - Auflösung, Aufschub

    • Neurensics BV kann den Auftrag aufschieben, wenn aufgrund von Umständen (die außerhalb des Einflussbereichs liegen oder von denen keine Kenntnis bestand) vorübergehend den Verpflichtungen nicht nachkommen werden kann.
    • Wenn die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist, können die Parteien den Auftrag in Bezug auf den noch nicht erfüllten Teil auflösen.
    • Neurensics BV kann die Ausführung des Auftrags aussetzen oder den Vertrag auflösen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht, nicht vollständig, oder nicht rechtzeitig nachkommt. Der Auftraggeber muss Neurensics BV in diesem Fall Schadensersatz leisten oder entschädigen.

    Artikel 12 - Kündigung während der Laufzeit

    • Wenn Neurensics BV den Vertrag während der Laufzeit kündigt, wird Neurensics BV dafür sorgen, dass die noch auszuführenden Dienste an Dritte übertragen werden, sofern die Kündigung dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Wenn die Übertragung der Arbeiten für Neurensics BV zusätzliche Kosten verursacht, trägt der Auftraggeber diese Kosten.
    • Neurensics BV kann den Auftrag sofort kündigen (und ist nicht verpflichtet, Schadensersatz oder Entschädigung zu leisten) in einem der folgenden Fälle:
      • Der Auftraggeber überschreitet eine Zahlungsfrist;
      • Der Auftraggeber ist zahlungsunfähig oder in Zahlungsschwierigkeiten;
      • Der Auftraggeber (juristische Person) wird aufgelöst oder liquidiert;
      • Der Auftraggeber (natürliche Person) wird unter Vormundschaft gestellt oder stirbt;
      • Es liegen andere Umstände vor, die es dem Auftraggeber nicht mehr erlauben, frei über sein Vermögen zu verfügen.

    Artikel 13 - Höhere Gewalt

    • Neurensics BV ist nicht verpflichtet, seinen Verpflichtungen nachzukommen, wenn höhere Gewalt vorliegt.
    • Während des Zeitraums, in dem höhere Gewalt vorliegt, kann Neurensics BV die Verpflichtungen aus dem Auftrag aussetzen. Wenn dieser Zeitraum länger als 1 Monat dauert, können beide Parteien den Auftrag kündigen, ohne dass sie zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sind.
    • Wenn Neurensics BV seine Verpflichtungen teilweise erfüllt hat und der erfüllte Teil einen eigenständigen Wert hat, kann Neurensics BV den erfüllten Teil in Rechnung stellen.

    Artikel 14 - Eigentumsvorbehalt

    • Alles, was von Neurensics BV geliefert wird, bleibt Eigentum von Neurensics BV, bis der Auftraggeber alle seine Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.
    • Der Auftraggeber muss stets gewährleisten das Eigentum von Neurensics BV, einschließlich geistigem Eigentum, zu sichern.
    • Wenn Neurensics BV seine Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Auftraggeber Neurensics BV bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, alle Orte zu betreten, an denen sich die Eigentümer befinden, damit Neurensics BV diese zurücknehmen kann.

    Artikel 15 - Gewährleistung

    • Neurensics BV garantiert, dass alle Leistungen und Dienste, die geliefert werden den üblichen Anforderungen und Standards entspricht, die zum Zeitpunkt der Lieferung gestellt werden können.
    • Diese Garantie gilt nicht, wenn der Auftraggeber die gelieferten Informationen falsch verwendet.
    • Diese Garantie gilt auch nicht, wenn ein Mangel durch Umstände entsteht, die Neurensics BV nicht zu vertreten hat.

    Artikel 16 - Beschwerden

    • Der Auftraggeber muss eventuelle Beschwerden schriftlich und innerhalb eines Monats melden.
    • Wenn der Auftraggeber rechtzeitig eine Beschwerde einreicht, entbindet dies ihn nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
    • Wenn der Auftraggeber eine Beschwerde später meldet, hat er kein Recht mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung. Wenn feststeht, dass eine Leistung mangelhaft ist und dies rechtzeitig gemeldet wurde, wird Neurensics BV die mangelhaften Leistung innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Benachrichtigung des Mangels durch den Auftraggeber ersetzen, reparieren oder ersetzen.
    • Wenn sich herausstellt, dass eine Beschwerde unbegründet ist, gehen alle Kosten von Neurensics BV, die dadurch entstanden sind (wie Untersuchungskosten), vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

    Artikel 17 - Haftung

    • Neurensics BV haftet nur für direkte Schäden des Auftraggebers, die direkt und ausschließlich auf ein Verschulden von Neurensics BV zurückzuführen sind.
    • Neurensics BV haftet nicht für Schäden, die entstanden sind aufgrund von unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers.
    • Die Haftung von Neurensics BV ist auf den Rechnungsbetrag mit einem Höchstbetrag von €5000,00 begrenzt.
    • Die Haftung von Neurensics BV ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der der Versicherer in diesem Fall auszahlt.
    • Die in diesem Artikel festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Neurensics BV beruht.

    Artikel 18 - Datenschutzerklärung

    Bei der Durchführung der Tätigkeiten beachtet Neurensics BV die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und handelt im Einklang mit den Richtlinien der Ethikkommission der Abteilung für Psychologie der Universität von Amsterdam. Neurensics BV schützt daher Ihre persönlichen Daten und die persönlichen Daten der teilnehmenden Probanden sorgfältig. Die Daten der Probanden werden nach der Datenerhebung direkt anonymisiert oder nie gekoppelt, abgesehen von generischen Informationen über Geschlecht, Alter (Geburtsjahr) und Bildung. Für spezifische Untersuchungen kann eine Ausnahme vereinbart werden, in diesem Fall wird der Proband ausdrücklich darüber informiert und gibt seine ausdrückliche Zustimmung.

    Artikel 19 - Verjährungsfrist

    Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einwände gegen Neurensics BV beträgt ein Jahr.

    Artikel 20 - Freistellung

    • Der Auftraggeber stellt Neurensics BV von möglichen Ansprüchen Dritter frei, die durch die Ausführung des Auftrags Schaden erleiden und die nicht Neurensics BV zuzurechnen sind.
    • Wenn Dritte Ansprüche an Neurensics BV stellen, wird der Auftraggeber ihn sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich unterstützen und alles tun, was von ihm in einem solchen Fall erwartet werden kann.
    • Wenn der Auftraggeber keine Maßnahmen ergreift, kann Neurensics BV selbst Maßnahmen ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die dadurch für Neurensics BV entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.

    Artikel 21 - Geheimhaltung

    • Sofern keine gesetzliche oder berufliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht, wird Neurensics BV alle Informationen des Auftraggebers gegenüber Dritten geheim halten.
    • Neurensics BV wird die vom Auftraggeber erhaltenen Informationen nicht für andere Zwecke verwenden als für die Zwecke, für die sie erlangt wurden; es sei denn, Neurensics BV tritt in einem Verfahren auf, bei dem diese Informationen von Bedeutung sein können.
    • Der Auftraggeber wird den Inhalt von Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen und Angeboten sowie ähnliche Informationen von Neurensics BV nicht veröffentlichen und dafür sorgen, dass Dritte den Inhalt nicht sehen.

    Artikel 22 – Kommunikation von Ergebnissen

    Wenn Berichte und Ratschläge für eine öffentliche Publikation mit Nennung des Namens oder Logos "Neurensics" verwendet werden sollten und dies nicht im Auftrag besprochen wurde, muss Neurensics diese Veröffentlichung genehmigen.

    Artikel 23 - Ungültigkeit

    Falls ein Teil dieser Bedingungen ungültig oder nicht durchführbar ist, beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit des Restes der Vereinbarung. Der ungültige oder nicht durchführbare Teil wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Inhalt der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

    Artikel 24 - Widersprüchliche Klausel

    Im Falle von widersprüchlichen Bedingungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vereinbarung gelten die in der Vereinbarung festgelegten Bedingungen.

    Artikel 25 - Anwendbares Recht

    Niederländisches Recht.

    Artikel 26 - Zuständiges Gericht

    Rechtbank Amsterdam.

     

    Wir arbeiten zusammen mit

    uva-logoBEECKESTIJN-e1482136282645download  NIMA-LOGO1 lid_van_moa_neurensics